FAQ

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Wann kann ich das Praktikum beginnen und wie lange sollte es dauern?

"Das Fachpraktikum findet in der Regel ab der 19. Woche des 6. Studienplansemesters bis Ende der 11. Woche des 7. Studienplansemesters statt. Es umfasst einen Zeitraum von 16,5 Wochen zu je 40 Stunden." (Anlage 6 zur Studienordnung § 2 Absatz 1). Die Mindestdauer beträgt somit 660 Stunden. Feiertage und Urlaub werden dabei nicht berücksichtigt. Bitte beachten Sie im Rahmen des Vertragsabschlusses, dass die Feier- und Urlaubstage nicht in die Stundenberechnung einbezogen werden.

Kann ich das Praktikum auch in den Semesterferien durchführen?

Ja, denn die Semester sind über ihre gesamte Dauer mögliche Studien- und Praktikumszeiten, einschließlich der Ferien. Es gibt keinen festen Termin, zu dem Sie Ihr Praktikum anmelden müssen. Ein Semester dauert im Land Berlin (demnach auch an der HTW Berlin) immer 26 Wochen: das Wintersemester vom 1.10. bis zum 31.3. und jedes Sommersemester vom 1.4. bis zum 30.9.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um zum Praktikum zugelassen zu werden?

„Zum Fachpraktikum wird auf Antrag durch den Praktikumsbeauftragten zugelassen, wer alle LP aus den Modulen der ersten vier Fachsemester erworben hat.“ (Modulhandbuch, Seite 89). Bereits bestandene Module ab Semester 5 werden nicht berücksichtigt.

Kann ich mir meine Berufstätigkeit als Praktikum anerkennen lassen?

Berufliche Ausbildungszeiten, berufliche Tätigkeiten während des Wehr- oder Ersatzdienstes und das Vorpraktikum werden nicht als Praktikum anerkannt.

Eine Berufstätigkeit vor dem Studium kann auf Antrag durch den Praktikumsbeauftragten als Fachpraktikum anerkannt werden. Eine Anerkennung setzt eine vollständig sozialversicherungspflichtige Vollzeit-Berufstätigkeit von mindestens 36 Monaten voraus, die studienfachlich qualifizierend ist (Anlage 3 zur Bachelor-Studienordnung § 5).

Gemäß § 12 der Praxisordnung (Amtl. Mitteilungsblatt 45/11) gelten zusätzlich folgende Einschränkungen:

  • Der Beginn der Tätigkeit liegt nicht mehr als fünf Jahre vor Studienbeginn.
  • Tätigkeiten, die bereits als Vorpraktikum anerkannt worden sind, können nicht als Fachpraktikum anerkannt werden.
  • Die Tätigkeit wird durch ein Zeugnis der Beschäftigungsstelle nachgewiesen.

Sollten Sie eine Anerkennung Ihrer früheren beruflichen Vollzeittätigkeit im Rahmen des Pflichtpraktikums wünschen, wenden Sie sich bitte per Mail an marita.balks@htw-berlin.de. In Ihrem Antrag sollten Gründe genannt werden, welchen Bezug die frühere Berufstätigkeit zum Beruf des Wirtschaftsingenieurs hat. Ein Lebenslauf sowie Arbeitszeugnisse sind als Anlage beizufügen.

Nach Prüfung wird die Praktikumsbeauftragte entscheiden, ob die Möglichkeit einer Anerkennung dieser Tätigkeit besteht. Falls ja, muss eine reguläre "Anmeldung zum Praktikum" (siehe Navigationsmenü auf dieser Webseite) unter Beachtung der Voraussetzungen erfolgen. Die Teilnahme an der Veranstaltung AVP entfällt.

Anstelle eines Praktikumsberichts ist durch den/die Studierende ein Bericht über die Tätigkeit zu verfassen, der dem Bericht zum Fachpraktikum gleichwertig ist.

Der Erfahrungsbericht soll ohne Anlagen einen Umfang von ca. 35 Seiten haben. Folgender Inhalt wird erwartet: 

  • Vorstellung des Unternehmens
  • Beschreibung Verantwortungsgebiet (wirtschaftliche und technische Aspekte sind zu berücksichtigen)
  • Reflexion der Tätigkeit in Bezug auf ein Lehrgebiet des Studiums „Wie finden sich die theoretischen Inhalte aus dem Studium in dem früheren Aufgabenfeld im Unternehmen wieder?“

Nach der Anmeldung über die Webseite wird schriftlich mitgeteilt, welchem Mentor der Bericht zur Beurteilung vorzulegen ist. Hierfür gibt es keinen Abgabetermin. Nach positiver Beurteilung durch den/die Mentor_In gilt die Berufstätigkeit als anerkannt und wird in LSF als abgeschlossene Praxisphase ausgewiesen.

Kann ich mir meine Werkstudierendentätigkeit als Praktikum anerkennen lassen?

Ein laufendes Werkvertragsverhältnis kann sowohl rückwirkend als auch fortlaufend als Fachpraktikum anerkannt werden. Bitte vollziehen Sie Anmeldung in dem dafür vorgesehenen Moodlespace (siehe "Anmeldung" im Navigationsmenü der offiziellen Webseite zum Fachpraktikum) und unter Beachtung der Voraussetzungen. Die Teilnahme an der Veranstaltung AVP entfällt NICHT.

Gemäß § 11 der Praxisordnung (Amtl. Mitteilungsblatt 45/11) gelten zusätzlich folgende Einschränkungen:

  • Der Beginn der Tätigkeit liegt nicht mehr als fünf Jahre vor Studienbeginn.
  • Tätigkeiten, die bereits als Vorpraktikum anerkannt worden sind, können nicht als Fachpraktikum anerkannt werden.
  • Die Tätigkeit wird durch ein Zeugnis der Beschäftigungsstelle nachgewiesen.

Der entsprechende Zeitabschnitt ist im Rahmen der Anmeldung anzugeben. Sollte die Arbeitszeit pro Woche zwischen dem Semester und der vorlesungsfreien Zeit schwanken, sind entsprechende Nachweise durch die Personalabteilung des Unternehmens vorzulegen.

Anstelle eines Praktikumsberichts ist durch den/die Studierende ein Bericht über die Tätigkeit zu verfassen, der dem Bericht zum Fachpraktikum gleichwertig ist.

Der Erfahrungsbericht soll ohne Anlagen einen Umfang von ca. 35 Seiten haben. Folgender Inhalt wird erwartet:

  • Vorstellung des Unternehmens
  • Beschreibung Verantwortungsgebiet (wirtschaftliche und technische Aspekte sind zu berücksichtigen)
  • Reflexion der Tätigkeit in Bezug auf ein Lehrgebiet des Studiums „Wie finden sich die theoretischen Inhalte aus dem Studium in dem früheren Aufgabenfeld im Unternehmen wieder?“

Nach der erfolgreichen Anmeldung über Moodle wird schriftlich mitgeteilt, welchem Mentor der Bericht zur Beurteilung vorzulegen und bis wann dieser einzureichen ist.

Wo kann ich das Praktikum absolvieren?

Das Fachpraktikum wird in einem Unternehmen, einer Stelle der öffentlichen Hand oder einer sonstigen für die Ausbildung geeigneten Einrichtung im In- oder Ausland durchgeführt. In Ausnahmefällen kann das Fachpraktikum auch durch eine selbstständige gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit (auch als Gesellschafter oder als Geschäftsführer) durchgeführt werden, wenn dafür zwingende Gründe vorliegen. Die Ausnahme bedarf der Zustimmung der Praktikumsbeauftragten (Praxisordnung § 3 Absatz 2).

Beliebte Praktikumsbetriebe sind Großkonzerne z.B.

  • Siemens
  • Daimler
  • BMW
  • MTU
  • Bosch
  • Deutsche Bahn

Aber auch jedes andere klein- oder mittelständische Unternehmen, in dem Sie studienrelevante Themen bearbeiten können, ist für das Pflichtpraktikum geeignet.

Anerkennung von Gründungsaktivitäten im Rahmen von Pflichtpraktika

Im Rahmen der Covid-19-Pandemie sind erstmals auch Gründungsvorhaben als Pflichtpraktika möglich. § 3 Abs. 2 Satz 2 der PraxO wird für Gründungen – bis 31.1.2021 beginnend – wie folgt erweitert: Das Fachpraktikum kann durch eine selbständige gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit (auch als Gesellschafter oder Gesellschafterin oder als Geschäftsführer oder Geschäftsführerin) bzw. deren Vorbereitung durchgeführt werden. Eine Gründung bzw. Anmeldung einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit ist keine Voraussetzung für die Anmeldung sowie den erfolgreichen Abschluss eines Fachpraktikums. 

Die Ausbildungsstelle wird durch das Gründungsvorhaben ersetzt. Anstelle der fachlichen Ansprechperson der Ausbildungsstelle tritt ein_e Professor_in der HTW Berlin. 

Alle weitergehenden Informationen finden Sie unter

https://www.htw-berlin.de/fileadmin/HTW/Zentral/ZHV_IIIC_-_Pruefungsverwaltung/Gru__ndung_Handreichung_Praktika-1.pdf 

Welche Ausbildungsbereiche und –inhalte soll das Praktikum haben?

„Die Studierenden können in allen Bereichen des Wirtschaftsingenieurwesens eingesetzt werden“ (Anlage 6 zur Bachelor-Studienordnung § 1 Absatz 2).

"Der Student oder die Studentin soll Tätigkeitsbereiche kennenlernen, die für Wirtschaftsingenieure oder Wirtschaftsingenieurinnen charakteristischen Aufgabenstellungen bearbeiten und dabei im Idealfall sowohl eine abgegrenzte Aufgabe unter Anleitung lösen als auch einen Überblick über verschiedene Tätigkeitsbereiche gewinnen. Bisher in der Ausbildung erworbenes Wissen soll durch praktische Erfahrungen gefestigt werden. Die Tätigkeit soll einen Überblick über kaufmännische und technische Abläufe im Unternehmen ermöglichen.

Folgende Einsatzbereiche sind möglich:

  • Produktentwicklung, Forschung und Entwicklung, Konstruktion
  • Produktion, Fertigung und Montage
  • Produktionsplanung, Produktionssteuerung, Betriebsmittelwirtschaft
  • Instandhaltung
  • Lager- und Transportlogistik
  • Rechnungswesen/Controlling (Kostenrechnung, Finanzbuchhaltung, Betriebsbuchhaltung, Investitionsrechnung)
  • Beschaffung (Materialwirtschaft, Einkauf, Lager)
  • Qualitätsmanagement
  • Marketing/Verkauf (Angebotserarbeitung, Werbung, Marktforschung)
  • DV und Organisation (Aufbauorganisation, Prozessorganisation, DV-Systemplanung, Programmierung)
  • Fabrikplanung
  • Personalwesen, Personalentwicklung

Die Möglichkeiten der Praktikumsdurchführung werden an den folgenden Beispielen deutlich:

Schwerpunktmäßiger Einsatz in einem der genannten Bereiche, um eine komplexe Aufgabenstellung zu bearbeiten. Ergänzend dazu ist ein Kurzdurchlauf durch zwei bis drei weitere Arbeitsbereiche empfehlenswert, um die dort zu lösenden Aufgaben und die Arbeitsweise kennenzulernen. Einsatz in bis zu drei Arbeitsbereichen mit abgegrenzten Aufgabenstellungen, die für den jeweiligen Bereich und die Vorgehensweise charakteristisch sind“.

Kann ich meine_n Mentor_in selbst auswählen?

Der/Die Mentor_in kann selbst ausgewählt werden. Es kann jedoch nicht gewährleistet werden, dass er oder sie auch tatsächlich zur Verfügung steht, da jede Lehrkraft mehrere Studierende betreut und die Kapazität begrenzt ist. Der/Die endgültige Mentor_in wird von der Praktikumsbeauftragten festgelegt (Praxisordnung § 7 Absatz 3).

Welche Mentor_innen stehen zur Verfügung?

Zurzeit stehen alle Professor_innen des Studiengangs WiIng als Mentor_innen zur Verfügung, sollten Sie sich nicht im kommenden Semester im Forschungssemester befinden.

Wie kann ich dem Praktikumsbetrieb nachweisen, dass es sich bei dem zu absolvierenden Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt?

Zusammen mit der E-Mail über die Zulassung zum Praktikum wird ein PDF-Dokument verschickt, in dem die Absolvierung eines Pflichtpraktikums bestätigt wird. Sollten Sie eine zusätzliche Bestätigung vorab benötigen, wenden Sie sich bitte an marita.balks@htw-berlin.de. 

Muss ich einen Praktikumsvertrag abschließen?

Ja, vor Beginn des Praktikums muss zwischen Ausbildungsstelle und Studierendem ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen werden.

Welche Unterlagen muss ich nach dem Praktikum bei meinem Mentor einreichen?

Folgende Unterlagen sind zeitnah einzureichen:

  • Zeugnis des Praktikumsbetriebes
  • Ihr vom Praktikumsbetrieb unterschriebener Praktikumsbericht in Form einer wissenschaftlichen Arbeit
  • Der Nachweis des Praktikumsbetriebs über die von Ihnen erbrachten 660 Stunden.

Muss ich bei Krankheit die Stunden nachholen?

Bei einer Erkrankung muss der oder die Praxisbeauftragte schriftlich informiert werden. Dauert die Krankheit länger als drei Kalendertage, muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Falls einer Erkrankung, die länger als 10% der Gesamtarbeitsstunden laut Studienordnung andauert, muss die Praxisphase entsprechend verlängert werden.