FAQ
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Allgemeine Fragen
Wann kann ich das Praktikum beginnen und wie lange sollte es dauern?
Das Fachpraktikum findet in der Regel ab der 19. Woche des 6. Studienplansemesters bis zum Ende der 11. Woche des 7. Studienplansemesters statt. Es umfasst einen Zeitraum von 16,5 Wochen mit jeweils 40 Stunden pro Woche, was einer Mindestdauer von 660 Stunden entspricht. Feiertage werden dabei nicht berücksichtigt, und im Praktikumsvertrag sind keine Urlaubstage vorgesehen. Sollte die wöchentliche Arbeitszeit geringer als 40 Stunden sein, muss der Vertrag entsprechend verlängert werden. Maßgeblich ist die vertragliche Regelung von 660 Stunden.
Kann ich das Praktikum auch in den Semesterferien durchführen?
Ja, das Praktikum kann auch in den Semesterferien durchgeführt werden, da die gesamte Dauer des Semesters als mögliche Studien- und Praktikumszeit gilt, einschließlich der vorlesungsfreien Zeit. Es gibt keinen festen Anmeldetermin für das Praktikum. An der HTW Berlin dauert ein Semester immer 26 Wochen: Das Wintersemester läuft vom 1. Oktober bis zum 31. März, und das Sommersemester vom 1. April bis zum 30. September.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um zum Praktikum zugelassen zu werden?
Zunächst müssen alle Module der ersten vier Fachsemester erfolgreich abgeschlossen sein. Danach füllen Sie das Online-Anmeldeformular aus. Anschließend werden Sie zu unserem Moodle-Kurs zugelassen, wo Sie die erforderlichen Dokumente hochladen. Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen werden Sie offiziell per Mail zugelassen und können mit dem Praktikum beginnen. Beachten Sie, dass das Startdatum eines Fachpraktikums in der Zukunft liegen muss und das Praktikum mindestens 4 Wochen vor Beginn angemeldet werden muss.
Was passiert, wenn ich mich verspätet anmelde?
Eine verspätete Anmeldung führt zu einer späteren Zulassung, und bereits geleistete Stunden werden nicht anerkannt. In diesem Fall muss der Praktikumsvertrag um die verspätete Zeit verlängert werden. Ein Fachpraktikum kann nicht rückwirkend angerechnet werden. Wenn ein Praktikum bei der Anmeldung bereits abgeschlossen ist, kann es nicht anerkannt werden und muss vollständig wiederholt werden. Erst wenn Sie die Zulassungsmail erhalten haben, können Sie sicher sein, dass Sie zugelassen sind. Prüfen Sie den Status der abgegebenen Dokumente auf Moodle. Wenn nicht alle Dokumente vollständig sind, wird die Anmeldung nicht weiter bearbeitet. Beachten Sie, dass das Startdatum eines Fachpraktikums bei der Anmeldung in der Zukunft liegen muss und das Fachpraktikum mindestens 4 Wochen vor Beginn angemeldet werden muss.
Wo kann ich das Praktikum absolvieren?
Das Fachpraktikum kann in allen betrieblichen Funktionsbereichen eines Unternehmens, einer öffentlichen Einrichtung oder einer sonstigen für die Ausbildung geeigneten Institution im In- oder Ausland durchgeführt werden. Wichtig ist, dass die Organisation in der Wirtschaftsingenieurwesen-Branche tätig ist, um die im Studium erworbenen theoretischen Kenntnisse praktisch anwenden zu können. Diese Erfahrungen sind für den Berufseinstieg unverzichtbar.
In Ausnahmefällen kann das Praktikum auch durch eine selbstständige gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit (einschließlich als Gesellschafter oder Geschäftsführer) durchgeführt werden.
Beliebte Praktikumsbetriebe sind Großkonzerne wie Siemens, Daimler, BMW, MTU, Bosch und Deutsche Bahn. Auch kleine und mittelständische Unternehmen, die studienrelevante Themen bieten, sind geeignet.
Welche Ausbildungsbereiche und -inhalte sollte das Praktikum haben?
Studierende können in allen Bereichen des Wirtschaftsingenieurwesens eingesetzt werden. Das Ziel des Praktikums ist es, Tätigkeitsbereiche kennenzulernen, die für Wirtschaftsingenieure typisch sind, und dabei sowohl eine spezifische Aufgabe unter Anleitung zu lösen als auch einen Überblick über verschiedene Tätigkeitsbereiche zu gewinnen. Die im Studium erworbenen theoretischen Kenntnisse sollen durch praktische Erfahrungen gefestigt werden, wobei ein Einblick in kaufmännische und technische Abläufe im Unternehmen vermittelt werden soll.
Mögliche Einsatzbereiche:
- Produktion, Fertigung und Montage
- Produktionsplanung, Produktionssteuerung, Betriebsmittelwirtschaft
- Instandhaltung
- Lager- und Transportlogistik
- Rechnungswesen/Controlling (Kostenrechnung, Finanzbuchhaltung, Betriebsbuchhaltung, Investitionsrechnung)
- Beschaffung (Materialwirtschaft, Einkauf, Lager)
- Qualitätsmanagement
- Marketing/Verkauf (Angebotserarbeitung, Werbung, Marktforschung)
- DV und Organisation (Aufbauorganisation, Prozessorganisation, DV-Systemplanung, Programmierung)
- Fabrikplanung
- Personalwesen, Personalentwicklung
Beispielhafte Durchführungsmöglichkeiten:
- Schwerpunktmäßiger Einsatz in einem Bereich: Bearbeitung einer komplexen Aufgabenstellung in einem der genannten Bereiche.
- Kurzdurchlauf durch mehrere Bereiche: Ergänzend zur Hauptaufgabe ist ein Kurzdurchlauf durch zwei bis drei weitere Arbeitsbereiche empfehlenswert, um deren Aufgaben und Arbeitsweise kennenzulernen.
- Einsatz in mehreren Bereichen: Arbeiten in bis zu drei Bereichen mit spezifischen Aufgabenstellungen, die für den jeweiligen Bereich charakteristisch sind.
Wie kann ich dem Praktikumsbetrieb nachweisen, dass es sich bei dem zu absolvierenden Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt?
Ein Pflichtpraktikum ist in der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen geregelt. Sie können einen Auszug aus der entsprechenden Amtlichen Mitteilung zur Bestätigung vorlegen: Amtliches Mitteilungsblatt 27/13 vom 14. Juni 2013. Insbesondere § 11 der Studienordnung beschreibt die Anforderungen und Regelungen zur Praxisphase.
https://www.htw-berlin.de/fileadmin/HTW/Zentral/Rechtsstelle/Amtliche_Mitteilungsblaetter/2013/27_13.pdf
Zusätzlich können Sie die "Richtlinien für die Praxisphase im Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen" aus Anlage 6 der Studienordnung nutzen. Diese Richtlinien umfassen Ausbildungsbereiche und -inhalte, Dauer und Durchführung des Fachpraktikums sowie Betreuung und Nachweise. Diese Informationen bestätigen, dass das Fachpraktikum ein integraler Bestandteil der praxisorientierten Ausbildung an der Hochschule ist und geben detaillierte Auskunft über die Durchführung und Anforderungen des Praktikums.
Sollten Sie einen unternehmenseigenen Nachweis benötigen, wenden Sie sich bitte per Mail an die Praktikumsbeauftragte marita.balks@htw-berlin.de. Frau Balks wird Ihnen den Nachweis ausstellen.
Wenn Sie Ihr Praktikum bereits angemeldet haben, erhalten Sie zudem eine Zulassungsmail, die ebenfalls als Bestätigung für das Pflichtpraktikum dient. Den meisten Betrieben ist bekannt, dass Praktika häufig verpflichtend sind. Sollte es dennoch zu Problemen kommen, können Sie sich an die Praktikumsbeauftragte wenden, vorausgesetzt, Sie haben die oben genannten Schritte bereits unternommen.
Muss ich einen Praktikumsvertrag abschließen?
Ja, vor Beginn des Praktikums muss zwischen der Ausbildungsstelle und dem Studierenden ein Praktikumsvertrag abgeschlossen werden. Eine Vorlage finden Sie hier: Praktikumsvertrag Muster HTW
https://www.htw-berlin.de/fileadmin/HTW/Zentral/ZR_II_-_International_Office/Auslandpraktika/Praktikumsvertrag_Muster_HTW_Deutsch.pdf
Es gibt Unterschiede zwischen den verschiedenen Vertragsarten. Für das Fachpraktikum kann nur ein Praktikumsvertrag anerkannt werden. In einem Praktikumsvertrag sind keine Urlaubstage vorgesehen. Werkstudierendenverträge müssen ebenfalls als solche benannt werden, da dafür andere Richtlinien gelten. Verträge, die weder als Praktikumsvertrag noch als Werkstudierendenvertrag während der Studienzeit benannt sind, können nicht als Alternativen für ein Pflichtpraktikum berücksichtigt werden. Anders verhält es sich bei Berufstätigkeit, deren Verträge aus Zeiten vor Beginn des Studiums stammen und unter anderen Bedingungen anerkannt werden. Es ist wichtig, die Unterschiede der Verträge zu kennen, bevor sie unterzeichnet werden.
Was soll ich tun, wenn ich während des Praktikums krank werde?
Wenn Sie während des Praktikums krank werden, müssen Sie die Praxisbeauftragte schriftlich informieren. Bei einer Krankheitsdauer von mehr als drei Kalendertagen ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Sollte die Krankheit länger als 10% der Gesamtarbeitsstunden gemäß Studienordnung andauern, muss die Praxisphase entsprechend verlängert werden, um die geforderten Stunden zu erfüllen.
Kann ich mir mein Vorpraktikum oder ein anderes Praktikum anstelle des Fachpraktikums anerkennen lassen?
Nein, ein Vorpraktikum oder ein anderes bereits abgeschlossenes Praktikum kann nicht anstelle des Fachpraktikums anerkannt werden. Die Anerkennung von Praktika ist nur möglich, wenn sie im Rahmen der Studienordnung vorgesehen sind und den spezifischen Anforderungen entsprechen. Ein bereits abgeschlossenes Praktikum kann nicht rückwirkend anerkannt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Amtlichen Mitteilungsblatt der HTW Berlin.
Fragen zu Mentor_innen
Welche Mentor_innen stehen zur Verfügung?
Alle Professor_innen des Studiengangs Wirtschaftsingenieurwesen, die nicht im Forschungssemester sind.
Kann ich meine_n Mentor_in selbst auswählen?
Sie können Ihre_n Mentor_in selbst auswählen, allerdings kann nicht garantiert werden, dass diese_r auch tatsächlich zur Verfügung steht, da jede Lehrkraft mehrere Studierende betreut und die Kapazität begrenzt ist. Die endgültige Zuteilung erfolgt durch die Praktikumsbeauftragte. Mentor_innen können gewünscht, aber nicht zwingend zugeteilt werden. Ein Wechsel ist nicht möglich.
Welche Aufgaben haben Mentor_innen und wie werden sie verteilt?
Mentor_innen sind dafür verantwortlich, Ihren Praktikumsbericht zu lesen und zu prüfen sowie die Vollständigkeit aller eingereichten Dokumente zu bestätigen. Eine Liste der benötigten Unterlagen und ein Abgabedatum sind in der Zulassungsemail enthalten und müssen eingehalten werden. Mentor_innen stehen Ihnen bei formalen Fragen zur Verfügung, bei Problemen in Abstimmung mit der Praktikumsbeauftragten.
Die Verteilung der Mentor_innen erfolgt durch die Praktikumsbeauftragte, um eine faire Verteilung der Betreuungen unter den Professor_innen sicherzustellen. Während Ihre Wünsche berücksichtigt werden können, sind sie nicht ausschlaggebend. Alle Professor_innen des Studiengangs sind gleichermaßen qualifiziert, die Rolle eines Mentors zu übernehmen und die Berichte zu prüfen.
Welche Unterlagen muss ich nach dem Praktikum bei meinem Mentor_in einreichen?
Nach Abschluss des Praktikums müssen folgende Unterlagen zeitnah bei Ihrem Mentor_in eingereicht werden:
- Zeugnis des Praktikumsbetriebes
- Praktikumsbericht, unterschrieben vom Praktikumsbetrieb, in Form einer wissenschaftlichen Arbeit
- Nachweis des Praktikumsbetriebs über die erbrachten 660 Stunden (mit Angaben zur Dauer der Tätigkeit, Firmenkopf und Unterschrift).
- Achten Sie darauf, dass das Praktikum vor einem festgelegten Kolloquiumstermin abgeschlossen ist und alle Dokumente vollständig und fristgerecht eingereicht
Fragen zu den Praktikumsoptionen
Wie erfolgt die Durchführung des Fachpraktikums oder der alternativen Option und welche Fristen gelten?
Wichtig: Nur mit den vertraglich festgesetzten Stunden können die 660 Stunden des Praktikums erreicht werden. Alle in der Zulassungsmail genannten Unterlagen müssen rechtzeitig bei der bzw. dem betreuenden Mentor_in eingereicht werden.
Für das Fachpraktikum gilt: Sie arbeiten in einem Unternehmen, bis Sie die erforderlichen 660 Stunden erreicht haben und verfassen parallel einen Praktikumsbericht (15–20 Seiten).
Der Praktikumsbericht und alle erforderlichen Unterlagen sind spätestens zwei Wochen nach dem im Vertrag festgelegten Enddatum des Praktikums einzureichen.
Studierende, deren frühere Berufstätigkeit anerkannt wurde, erstellen stattdessen einen Erfahrungsbericht (35–40 Seiten).
Der Erfahrungsbericht und die Nachweise sind innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Zulassungsmail einzureichen.
Was muss der Erfahrungsbericht enthalten?
Anstelle eines Praktikumsberichts muss ein Bericht über die Tätigkeit verfasst werden, der dem Bericht zum Fachpraktikum gleichwertig ist. Der Erfahrungsbericht soll ohne Anlagen einen Umfang von ca. 35 Seiten haben und folgende Inhalte abdecken:
- Vorstellung des Unternehmens
- Beschreibung des Verantwortungsgebiets (wirtschaftliche und technische Aspekte)
- Reflexion der Tätigkeit in Bezug auf ein Lehrgebiet des Studiums: „Wie finden sich die theoretischen Inhalte aus dem Studium in dem früheren Aufgabenfeld im Unternehmen wieder?“
- Achten Sie beim Verfassen des Berichts darauf, dass es sich um eine wissenschaftliche Arbeit handelt.
Kann ich mir meine Berufstätigkeit als Praktikum anerkennen lassen?
Ja, eine Berufstätigkeit vor dem Studium kann auf Antrag durch den Praktikumsbeauftragten als Fachpraktikum anerkannt werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Diese Berufstätigkeit muss mindestens drei Jahre lang in Vollzeit und sozialversicherungspflichtig absolviert worden sein und studienfachlich qualifizierend sein. Es müssen alle Module der ersten vier Fachsemester erfolgreich abgeschlossen sein um einen Antrag stellen zu können.
Welche Voraussetzungen muss eine Berufstätigkeit erfüllen, um anerkannt zu werden?
Die Berufstätigkeit muss mindestens drei Jahre lang in Vollzeit und sozialversicherungspflichtig absolviert worden sein. Sie muss studienfachlich qualifizierend sein. Berufliche Ausbildungszeiten, Tätigkeiten während des Wehr- oder Ersatzdienstes sowie das Vorpraktikum können nicht anerkannt werden. Tätigkeiten, die bereits als Vorpraktikum anerkannt wurden, können ebenfalls nicht als Fachpraktikum anerkannt werden.
FAQ zur Übergangsregelung WST
Kann ich ab dem 01.04.2026 noch eine WST für mein Praktikum anerkennen lassen?Nein. Ab dem 01.04.2026 werden WST nicht mehr als Alternative zum Pflichtpraktikum anerkannt.
Kann ich jetzt noch eine neue WST beginnen und anerkennen lassen?
Nein. Neue Werkstudierendentätigkeiten können nicht mehr für das Pflichtpraktikum anerkannt werden. Anerkannt werden nur:
- laufende WST, die bereits begonnen wurden und die Vorgaben bis 01.04.2026 erfüllen, oder
- abgeschlossene WST, die bereits 660 Stunden erreicht haben und bis spätestens 01.04.2026 rückwirkend angemeldet werden.
Beispiel (20-Stunden-Woche):
Wenn eine WST am 01.10.2025 beginnt und im Vertrag eine 20-Stunden-Woche vereinbart ist, werden bis zum 01.04.2026 rechnerisch ca. 520 Stunden erreicht. Damit sind die erforderlichen 600 Stunden nicht erfüllt – auch mit Kulanzregelung (max. 60 Stunden) reicht es nicht.→ Eine neue WST zu diesem Zeitpunkt kann also nicht anerkannt werden.
Beispiel (15-Stunden-Woche):
Wenn eine WST am 01.10.2025 beginnt und im Vertrag eine 15-Stunden-Woche vereinbart ist, werden bis zum 01.04.2026 rechnerisch ca. 390 Stunden erreicht. Auch hier sind die erforderlichen 600 Stunden nicht erfüllt – eine Anerkennung ist nicht möglich.