FAQ

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Allgemeine Fragen

Wann kann ich das Praktikum beginnen und wie lange sollte es dauern?

Das Fachpraktikum findet in der Regel ab der 19. Woche des 6. Studienplansemesters bis zum Ende der 11. Woche des 7. Studienplansemesters statt. Es umfasst einen Zeitraum von 16,5 Wochen mit jeweils 40 Stunden pro Woche, was einer Mindestdauer von 660 Stunden entspricht. Feiertage werden dabei nicht berücksichtigt, und im Praktikumsvertrag sind keine Urlaubstage vorgesehen. Sollte die wöchentliche Arbeitszeit geringer als 40 Stunden sein, muss der Vertrag entsprechend verlängert werden. Maßgeblich ist die vertragliche Regelung von 660 Stunden.

 

Werkstudierendentätigkeiten können jederzeit begonnen und nachträglich anerkannt werden. Es muss jedoch bei der Anmeldung darauf geachtet werden, dass der letzte vertraglich festgehaltene Arbeitstag nicht länger als ein Jahr zurückliegt.

Kann ich das Praktikum auch in den Semesterferien durchführen?

Ja, das Praktikum kann auch in den Semesterferien durchgeführt werden, da die gesamte Dauer des Semesters als mögliche Studien- und Praktikumszeit gilt, einschließlich der vorlesungsfreien Zeit. Es gibt keinen festen Anmeldetermin für das Praktikum. An der HTW Berlin dauert ein Semester immer 26 Wochen: Das Wintersemester läuft vom 1. Oktober bis zum 31. März, und das Sommersemester vom 1. April bis zum 30. September.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um zum Praktikum zugelassen zu werden?

Zunächst müssen alle Module der ersten vier Fachsemester erfolgreich abgeschlossen sein. Danach füllen Sie das Online-Anmeldeformular aus. Anschließend werden Sie zu unserem Moodle-Kurs zugelassen, wo Sie die erforderlichen Dokumente hochladen. Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen werden Sie offiziell per Mail zugelassen und können mit dem Praktikum beginnen. Beachten Sie, dass das Startdatum eines Fachpraktikums in der Zukunft liegen muss und das Praktikum mindestens 4 Wochen vor Beginn angemeldet werden muss.

Was passiert, wenn ich mich verspätet anmelde?

Eine verspätete Anmeldung führt zu einer späteren Zulassung, und bereits geleistete Stunden werden nicht anerkannt. In diesem Fall muss der Praktikumsvertrag um die verspätete Zeit verlängert werden. Ein Fachpraktikum kann nicht rückwirkend angerechnet werden. Wenn ein Praktikum bei der Anmeldung bereits abgeschlossen ist, kann es nicht anerkannt werden und muss vollständig wiederholt werden. Erst wenn Sie die Zulassungsmail erhalten haben, können Sie sicher sein, dass Sie zugelassen sind. Prüfen Sie den Status der abgegebenen Dokumente auf Moodle. Wenn nicht alle Dokumente vollständig sind, wird die Anmeldung nicht weiter bearbeitet. Beachten Sie, dass das Startdatum eines Fachpraktikums bei der Anmeldung in der Zukunft liegen muss und das Fachpraktikum mindestens 4 Wochen vor Beginn angemeldet werden muss.

Wo kann ich das Praktikum absolvieren?

Das Fachpraktikum kann in allen betrieblichen Funktionsbereichen eines Unternehmens, einer öffentlichen Einrichtung oder einer sonstigen für die Ausbildung geeigneten Institution im In- oder Ausland durchgeführt werden. Wichtig ist, dass die Organisation in der Wirtschaftsingenieurwesen-Branche tätig ist, um die im Studium erworbenen theoretischen Kenntnisse praktisch anwenden zu können. Diese Erfahrungen sind für den Berufseinstieg unverzichtbar.

In Ausnahmefällen kann das Praktikum auch durch eine selbstständige gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit (einschließlich als Gesellschafter oder Geschäftsführer) durchgeführt werden.

Beliebte Praktikumsbetriebe sind Großkonzerne wie Siemens, Daimler, BMW, MTU, Bosch und Deutsche Bahn. Auch kleine und mittelständische Unternehmen, die studienrelevante Themen bieten, sind geeignet.

Welche Ausbildungsbereiche und -inhalte sollte das Praktikum haben?

Studierende können in allen Bereichen des Wirtschaftsingenieurwesens eingesetzt werden. Das Ziel des Praktikums ist es, Tätigkeitsbereiche kennenzulernen, die für Wirtschaftsingenieure typisch sind, und dabei sowohl eine spezifische Aufgabe unter Anleitung zu lösen als auch einen Überblick über verschiedene Tätigkeitsbereiche zu gewinnen. Die im Studium erworbenen theoretischen Kenntnisse sollen durch praktische Erfahrungen gefestigt werden, wobei ein Einblick in kaufmännische und technische Abläufe im Unternehmen vermittelt werden soll.

Mögliche Einsatzbereiche:

  • Produktion, Fertigung und Montage
  • Produktionsplanung, Produktionssteuerung, Betriebsmittelwirtschaft
  • Instandhaltung
  • Lager- und Transportlogistik
  • Rechnungswesen/Controlling (Kostenrechnung, Finanzbuchhaltung, Betriebsbuchhaltung, Investitionsrechnung)
  • Beschaffung (Materialwirtschaft, Einkauf, Lager)
  • Qualitätsmanagement
  • Marketing/Verkauf (Angebotserarbeitung, Werbung, Marktforschung)
  • DV und Organisation (Aufbauorganisation, Prozessorganisation, DV-Systemplanung, Programmierung)
  • Fabrikplanung
  • Personalwesen, Personalentwicklung

Beispielhafte Durchführungsmöglichkeiten:

  • Schwerpunktmäßiger Einsatz in einem Bereich: Bearbeitung einer komplexen Aufgabenstellung in einem der genannten Bereiche.
  • Kurzdurchlauf durch mehrere Bereiche: Ergänzend zur Hauptaufgabe ist ein Kurzdurchlauf durch zwei bis drei weitere Arbeitsbereiche empfehlenswert, um deren Aufgaben und Arbeitsweise kennenzulernen.
  • Einsatz in mehreren Bereichen: Arbeiten in bis zu drei Bereichen mit spezifischen Aufgabenstellungen, die für den jeweiligen Bereich charakteristisch sind.

Wie kann ich dem Praktikumsbetrieb nachweisen, dass es sich bei dem zu absolvierenden Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt?

Ein Pflichtpraktikum ist in der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen geregelt. Sie können einen Auszug aus der entsprechenden Amtlichen Mitteilung zur Bestätigung vorlegen: Amtliches Mitteilungsblatt 27/13 vom 14. Juni 2013. Insbesondere § 11 der Studienordnung beschreibt die Anforderungen und Regelungen zur Praxisphase.
https://www.htw-berlin.de/fileadmin/HTW/Zentral/Rechtsstelle/Amtliche_Mitteilungsblaetter/2013/27_13.pdf

Zusätzlich können Sie die "Richtlinien für die Praxisphase im Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen" aus Anlage 6 der Studienordnung nutzen. Diese Richtlinien umfassen Ausbildungsbereiche und -inhalte, Dauer und Durchführung des Fachpraktikums sowie Betreuung und Nachweise. Diese Informationen bestätigen, dass das Fachpraktikum ein integraler Bestandteil der praxisorientierten Ausbildung an der Hochschule ist und geben detaillierte Auskunft über die Durchführung und Anforderungen des Praktikums.

Sollten Sie einen unternehmenseigenen Nachweis benötigen, wenden Sie sich bitte per Mail an die Praktikumsbeauftragte marita.balks@htw-berlin.de. Frau Balks wird Ihnen den Nachweis ausstellen.

Wenn Sie Ihr Praktikum bereits angemeldet haben, erhalten Sie zudem eine Zulassungsmail, die ebenfalls als Bestätigung für das Pflichtpraktikum dient. Den meisten Betrieben ist bekannt, dass Praktika häufig verpflichtend sind. Sollte es dennoch zu Problemen kommen, können Sie sich an die Praktikumsbeauftragte wenden, vorausgesetzt, Sie haben die oben genannten Schritte bereits unternommen.

Muss ich einen Praktikumsvertrag abschließen?

Ja, vor Beginn des Praktikums muss zwischen der Ausbildungsstelle und dem Studierenden ein Praktikumsvertrag abgeschlossen werden. Eine Vorlage finden Sie hier: Praktikumsvertrag Muster HTW
https://www.htw-berlin.de/fileadmin/HTW/Zentral/ZR_II_-_International_Office/Auslandpraktika/Praktikumsvertrag_Muster_HTW_Deutsch.pdf

Es gibt Unterschiede zwischen den verschiedenen Vertragsarten. Für das Fachpraktikum kann nur ein Praktikumsvertrag anerkannt werden. In einem Praktikumsvertrag sind keine Urlaubstage vorgesehen. Werkstudierendenverträge müssen ebenfalls als solche benannt werden, da dafür andere Richtlinien gelten. Verträge, die weder als Praktikumsvertrag noch als Werkstudierendenvertrag während der Studienzeit benannt sind, können nicht als Alternativen für ein Pflichtpraktikum berücksichtigt werden. Anders verhält es sich bei Berufstätigkeit, deren Verträge aus Zeiten vor Beginn des Studiums stammen und unter anderen Bedingungen anerkannt werden. Es ist wichtig, die Unterschiede der Verträge zu kennen, bevor sie unterzeichnet werden.

Was soll ich tun, wenn ich während des Praktikums krank werde?

Wenn Sie während des Praktikums krank werden, müssen Sie die Praxisbeauftragte schriftlich informieren. Bei einer Krankheitsdauer von mehr als drei Kalendertagen ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Sollte die Krankheit länger als 10% der Gesamtarbeitsstunden gemäß Studienordnung andauern, muss die Praxisphase entsprechend verlängert werden, um die geforderten Stunden zu erfüllen.

Kann ich mir mein Vorpraktikum oder ein anderes Praktikum anstelle des Fachpraktikums anerkennen lassen?

Nein, ein Vorpraktikum oder ein anderes bereits abgeschlossenes Praktikum kann nicht anstelle des Fachpraktikums anerkannt werden. Die Anerkennung von Praktika ist nur möglich, wenn sie im Rahmen der Studienordnung vorgesehen sind und den spezifischen Anforderungen entsprechen. Ein bereits abgeschlossenes Praktikum kann nicht rückwirkend anerkannt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Amtlichen Mitteilungsblatt der HTW Berlin.

Fragen zu Mentor_innen

Welche Mentor_innen stehen zur Verfügung?

Alle Professor_innen des Studiengangs Wirtschaftsingenieurwesen, die nicht im Forschungssemester sind.

Kann ich meine_n Mentor_in selbst auswählen?

Sie können Ihre_n Mentor_in selbst auswählen, allerdings kann nicht garantiert werden, dass diese_r auch tatsächlich zur Verfügung steht, da jede Lehrkraft mehrere Studierende betreut und die Kapazität begrenzt ist. Die endgültige Zuteilung erfolgt durch die Praktikumsbeauftragte. Mentor_innen können gewünscht, aber nicht zwingend zugeteilt werden. Ein Wechsel ist nicht möglich.

Welche Aufgaben haben Mentor_innen und wie werden sie verteilt?

Mentor_innen sind dafür verantwortlich, Ihren Praktikumsbericht zu lesen und zu prüfen sowie die Vollständigkeit aller eingereichten Dokumente zu bestätigen. Eine Liste der benötigten Unterlagen und ein Abgabedatum sind in der Zulassungsemail enthalten und müssen eingehalten werden. Mentor_innen stehen Ihnen bei formalen Fragen zur Verfügung, bei Problemen in Abstimmung mit der Praktikumsbeauftragten.

Die Verteilung der Mentor_innen erfolgt durch die Praktikumsbeauftragte, um eine faire Verteilung der Betreuungen unter den Professor_innen sicherzustellen. Während Ihre Wünsche berücksichtigt werden können, sind sie nicht ausschlaggebend. Alle Professor_innen des Studiengangs sind gleichermaßen qualifiziert, die Rolle eines Mentors zu übernehmen und die Berichte zu prüfen.

Welche Unterlagen muss ich nach dem Praktikum bei meinem Mentor_in einreichen?

Nach Abschluss des Praktikums müssen folgende Unterlagen zeitnah bei Ihrem Mentor_in eingereicht werden:

  • Zeugnis des Praktikumsbetriebes
  • Praktikumsbericht, unterschrieben vom Praktikumsbetrieb, in Form einer wissenschaftlichen Arbeit
  • Nachweis des Praktikumsbetriebs über die erbrachten 660 Stunden (mit Angaben zur Dauer der Tätigkeit, Firmenkopf und Unterschrift). Dieses Dokument wird ebenfalls an die Praktikumsverwaltung geschickt, um sie dem Studierendenmanagement zukommen zu lassen, das für die Eintragung des Praktikums in LSF verantwortlich ist. Achten Sie darauf, dass das Praktikum vor einem festgelegten Kolloquiumstermin abgeschlossen ist und alle Dokumente vollständig und fristgerecht eingereicht 

Fristen der Abgabezeit:

  • Fachpraktikum und laufende Werkstudierendentätigkeit: Alle in der Zulassungsemail angeforderten Unterlagen sind zwei Wochen nach Abschluss des Praktikums (nach Erreichen der 660 Arbeitsstunden) bei dem/der Mentor_in einzureichen.
  • Abgeschlossene Werkstudierendentätigkeit und frühere Berufstätigkeit: Alle angeforderten Unterlagen sind sechs Monate nach Erhalt der Zulassungsemail bei dem/der Mentor_in einzureichen.

Fragen zu den Praktikumsoptionen

Welche Optionen gibt es für das Absolvieren des Praktikums?

Es gibt vier Optionen für das Absolvieren des Praktikums:

  1. Fachpraktikum
  2. Anerkennung einer Werkstudierendentätigkeit (entweder laufend, wenn die 660 Arbeitsstunden noch nicht erreicht sind, oder abgeschlossen, wenn die 660 Arbeitsstunden erreicht wurden)
  3. Anerkennung einer früheren Berufstätigkeit
  4. Gründung eines eigenen Start-Ups

Kann ich die Optionen kombinieren?

Nein, Sie müssen sich für eine Option entscheiden. Es ist nicht möglich, die verschiedenen Praktikumsoptionen zu kombinieren. Jede Option hat spezifische Anforderungen und Kriterien, die vollständig erfüllt werden müssen, um das Praktikum erfolgreich abzuschließen.

Wie erfolgt die Durchführung des Fachpraktikums oder der alternativen Optionen und welche Fristen gelten?

Wichtig: Nur mit den vertraglich festgesetzten Stunden können die 660 Stunden des Praktikums erreicht werden.

Für das Fachpraktikum (1. Option) und eine laufende Werkstudierendentätigkeit (2.2. Option) gilt, dass Sie in einem Unternehmen arbeiten, bis Sie die erforderlichen 660 Stunden erreicht haben. Nach Beendigung dieser Stunden schreiben Fachpraktikanten einen Praktikumsbericht (15 Seiten), während Werkstudierende einen Erfahrungsbericht (35 Seiten) verfassen.

Bei einer abgeschlossenen Werkstudierendentätigkeit (2.1. Option) und einer früheren Berufstätigkeit (3. Option) wird ebenfalls ein Erfahrungsbericht (35 Seiten) geschrieben.

Alle erforderlichen Unterlagen, wie in der Zulassungsmail angegeben, müssen rechtzeitig bei der/dem Mentor_in eingereicht werden. Für das Fachpraktikum und die laufende Werkstudierendentätigkeit müssen die Unterlagen innerhalb von 2 Wochen nach Abschluss des Praktikums (nach Erreichen der 660 Arbeitsstunden) vorliegen. Für die abgeschlossene Werkstudierendentätigkeit und frühere Berufstätigkeit beträgt die Frist 6 Monate nach Erhalt der Zulassungsmail.

Fragen zur Werkstudierendentätigkeit

Kann ich mir meine Werkstudierendentätigkeit als Praktikum anerkennen lassen?

Ja, sowohl laufende als auch abgeschlossene Werkstudierendentätigkeiten können anerkannt werden, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Ein Werkvertragsverhältnis kann sowohl rückwirkend als auch fortlaufend als Fachpraktikum anerkannt werden. Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an der Veranstaltung AVP erforderlich ist, da sie parallel abgeschlossen werden muss.

Welche Voraussetzungen muss eine Werkstudierendentätigkeit erfüllen, um anerkannt zu werden?

Mindestarbeitszeit: Die wöchentliche Arbeitszeit muss mindestens 15 Stunden betragen, und es müssen insgesamt 660 Stunden erbracht werden. Wichtig: Nur die vertraglich festgesetzten Stunden werden zur Erreichung der 660 Stunden des Praktikums gezählt. Mehrarbeit in der vorlesungsfreien Zeit wird nicht berücksichtigt.

Vertrag und Zeugnisse: Es muss ein Werkstudierendenvertrag vorhanden sein. Falls die Tätigkeit noch läuft, ist ein Zwischenzeugnis erforderlich. Bei bereits abgeschlossener Tätigkeit ist ein Abschlusszeugnis notwendig. Wenn die 660 Stunden nicht im Abschlusszeugnis enthalten sind, wird eine separate Bestätigung benötigt, die Firmenkopf, Laufzeit (von wann bis wann gearbeitet wurde), Unterschrift und Stempel enthält. Der letzte Arbeitstag bei einer abgeschlossenen Werkstudierendentätigkeit darf bei der Anmeldung nicht länger als ein Jahr zurückliegen.

LSF-Nachweis: Ein LSF-Nachweis ist erforderlich, um zu bestätigen, dass alle Module der ersten vier Fachsemester erfolgreich abgeschlossen wurden. Eine Tätigkeit kann nicht angerechnet werden, wenn noch Module aus den ersten vier Semestern offen sind. Die Werkstudierendentätigkeit kann jedoch bereits früher begonnen werden, solange die Bedingungen zur Anerkennung bei der Anmeldung erfüllt sind.

Wann muss ich mich für die Anerkennung einer Werkstudierendentätigkeit anmelden?

Eine Werkstudierendentätigkeit kann erst angemeldet werden, wenn alle Module des ersten bis vierten Semesters erfolgreich abgeschlossen wurden. Die Anmeldung kann sowohl rückwirkend als auch fortlaufend erfolgen, wobei folgende wichtige Punkte zu beachten sind:

Abgeschlossene Werkstudierendentätigkeit: Wenn die erforderlichen 660 Stunden bereits erbracht wurden, gilt die Werkstudierendentätigkeit als abgeschlossen, auch wenn der Vertrag noch läuft und die Tätigkeit weiterhin ausgeübt wird. Sollte die Tätigkeit jedoch beendet worden sein (d.h. Ihr letzter Arbeitstag liegt in der Vergangenheit und ist im Vertrag dokumentiert), darf das Vertragsende nicht länger als ein Jahr zurückliegen.

Laufende Werkstudierendentätigkeit: Diese kann ab dem Zeitpunkt angemeldet werden, an dem alle erforderlichen Dokumente, einschließlich eines Zwischenzeugnisses, vorgelegt werden können.

Was muss der Erfahrungsbericht enthalten?

Anstelle eines Praktikumsberichts muss ein Bericht über die Tätigkeit verfasst werden, der dem Bericht zum Fachpraktikum gleichwertig ist. Der Erfahrungsbericht soll ohne Anlagen einen Umfang von ca. 35 Seiten haben und folgende Inhalte abdecken:

  • Vorstellung des Unternehmens
  • Beschreibung des Verantwortungsgebiets (wirtschaftliche und technische Aspekte)
  • Reflexion der Tätigkeit in Bezug auf ein Lehrgebiet des Studiums: „Wie finden sich die theoretischen Inhalte aus dem Studium in dem früheren Aufgabenfeld im Unternehmen wieder?“
  • Achten Sie beim Verfassen des Berichts darauf, dass es sich um eine wissenschaftliche Arbeit handelt.

Wie erfolgt die Anerkennung einer Werkstudierendentätigkeit und welche Fristen gelten?

Nach erfolgreicher Anmeldung und dem Hochladen der geforderten Dokumente über Moodle wird Ihnen in der Zulassungsmail mitgeteilt, welche_r Mentor_in der Bericht zur Beurteilung vorzulegen ist und bis wann dieser einzureichen ist. Für laufende Werkstudierendentätigkeiten müssen die Unterlagen innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss des Praktikums (nach Erreichen der 660 Arbeitsstunden) bei der/dem Mentor_in eingereicht werden. Für abgeschlossene Werkstudierendentätigkeiten beträgt die Frist sechs Monate nach Erhalt der Zulassungsmail.

Fragen zur Berufsanerkennung

Kann ich mir meine Berufstätigkeit als Praktikum anerkennen lassen?

Ja, eine Berufstätigkeit vor dem Studium kann auf Antrag durch den Praktikumsbeauftragten als Fachpraktikum anerkannt werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Diese Berufstätigkeit muss mindestens drei Jahre lang in Vollzeit und sozialversicherungspflichtig absolviert worden sein und studienfachlich qualifizierend sein. Es müssen alle Module der ersten vier Fachsemester erfolgreich abgeschlossen sein um einen Antrag stellen zu können.

Welche Voraussetzungen muss eine Berufstätigkeit erfüllen, um anerkannt zu werden?

Die Berufstätigkeit muss mindestens drei Jahre lang in Vollzeit und sozialversicherungspflichtig absolviert worden sein. Sie muss studienfachlich qualifizierend sein. Berufliche Ausbildungszeiten, Tätigkeiten während des Wehr- oder Ersatzdienstes sowie das Vorpraktikum können nicht anerkannt werden. Tätigkeiten, die bereits als Vorpraktikum anerkannt wurden, können ebenfalls nicht als Fachpraktikum anerkannt werden.

Wie beantrage ich die Anerkennung meiner Berufstätigkeit?

Um die Anerkennung zu beantragen, senden Sie eine E-Mail an WIW-Praktikanten@HTW-Berlin.de. In Ihrem Antrag sollten Sie die Gründe darlegen, die den Bezug Ihrer früheren Berufstätigkeit zum Beruf des Wirtschaftsingenieurs erklären. Ein Lebenslauf sowie Arbeitszeugnisse sind als Anlage beizufügen.

Was muss der Erfahrungsbericht enthalten?

Anstelle eines Praktikumsberichts muss ein Erfahrungsbericht verfasst werden, der dem Bericht zum Fachpraktikum gleichwertig ist. Der Erfahrungsbericht soll ohne Anlagen einen Umfang von ca. 35 Seiten haben und folgende Inhalte abdecken:

  • Vorstellung des Unternehmens
  • Beschreibung des Verantwortungsgebiets (wirtschaftliche und technische Aspekte)
  • Reflexion der Tätigkeit in Bezug auf ein Lehrgebiet des Studiums: „Wie finden sich die theoretischen Inhalte aus dem Studium in dem früheren Aufgabenfeld im Unternehmen wieder?“
  • Achten Sie beim Verfassen des Berichts darauf, dass es sich um eine wissenschaftliche Arbeit handelt.

Wie erfolgt die Anerkennung der Berufstätigkeit und welche Fristen gelten?

Nach der Anmeldung über die Webseite und dem darauffolgenden Hochladen aller relevanten Dokumente werden diese nochmals geprüft. Bei Vollständigkeit erhalten Sie eine Zulassungsmail zum Schreiben des Berichts. Sie haben dann sechs Monate nach Erhalt der Mail Zeit, Ihren Bericht bei Ihrem Mentor_in abzugeben. Nach positiver Beurteilung durch den/die Mentor_in gilt die Berufstätigkeit als anerkannt und wird in LSF als abgeschlossene Praxisphase ausgewiesen.

Gründung

Anerkennung von Gründungsaktivitäten im Rahmen von Pflichtpraktika

Im Rahmen der Covid-19-Pandemie sind erstmals auch Gründungsvorhaben als Pflichtpraktika möglich. § 3 Abs. 2 Satz 2 der PraxO wird für Gründungen – bis 31.1.2021 beginnend – wie folgt erweitert: Das Fachpraktikum kann durch eine selbständige gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit (auch als Gesellschafter oder Gesellschafterin oder als Geschäftsführer oder Geschäftsführerin) bzw. deren Vorbereitung durchgeführt werden. Eine Gründung bzw. Anmeldung einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit ist keine Voraussetzung für die Anmeldung sowie den erfolgreichen Abschluss eines Fachpraktikums. 

Die Ausbildungsstelle wird durch das Gründungsvorhaben ersetzt. Anstelle der fachlichen Ansprechperson der Ausbildungsstelle tritt ein_e Professor_in der HTW Berlin. 

Alle weitergehenden Informationen finden Sie unter:
https://www.htw-berlin.de/fileadmin/HTW/Zentral/ZHV_IIIC_-_Pruefungsverwaltung/Gru__ndung_Handreichung_Praktika-1.pdf