Fachpraktikum

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Voraussetzungen und Aufbau der Praxisphase

Bevor die Praxisphase beginnen kann, müssen alle Module der Semester 1 bis 4 erfolgreich abgeschlossen sein!

Die Praxisphase besteht aus zwei Teilen:

  1. dem praktischen Teil (Pflichtpraktikum). Nach Abschluss der Praxisphase ist ein schriftlicher Bericht einzureichen. Der Bericht dient der Dokumentation, Auswertung und Reflexion der praktischen Erfahrungen und stellt eine wissenschaftliche Arbeit dar.
  2. dem theoretischen Teil*, dem Modul „Analyse von Praxisproblemen“ (AVP). Das Modul AVP wird parallel zum Praktikum belegt und behandelt Inhalte, die direkt aus der praktischen Tätigkeit abgeleitet werden.

    *Für die Alternative Anerkennung einer früheren Berufstätigkeit ist die Belegung des AVP-Moduls nicht erforderlich.

Beide Teile müssen erfolgreich abgeschlossen werden, damit die Praxisphase insgesamt als bestanden gilt.

Wichtige Änderung: Werkstudierendentätigkeiten (WST) werden ab dem 1. April 2026 nicht mehr als Alternative zum Pflichtpraktikum anerkannt

Für laufende und bereits abgeschlossene Tätigkeiten gilt folgende Übergangsregelung:


1. Laufende WST (660 Stunden noch nicht vollständig erbracht)

Kulanzregelung: Bis zum 01.04.2026 müssen mindestens 600 Stunden nachweislich erbracht sein. Die fehlenden bis zu 60 Stunden können noch bis zum 30.04.2026 nachgeholt werden.

Es wird ausschließlich die im Arbeitsvertrag vereinbarte durchschnittliche Arbeitszeit berücksichtigt (maximal 20 Stunden pro Woche). Mehrarbeit in der vorlesungsfreien Zeit wird nicht angerechnet.
Nach Ablauf dieser Fristen ist eine Anerkennung nicht mehr möglich.


2. Abgeschlossene WST (660 Stunden vollständig erbracht)

Eine rückwirkende Anerkennung von Werkstudierendentätigkeiten ist möglich, wenn zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Praktikum bereits mindestens 660 Stunden nachweislich erbracht wurden. Diese Anerkennung kann noch bis zum 01.04.2026 beantragt werden.
Die Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht länger als ein Jahr zurückliegen.

Geeignete Praktikumsbetriebe

Im Fachpraktikum erhalten Sie einen Einblick in Ihren zukünftigen Arbeitsalltag. Es kann in allen betrieblichen Funktionsbereichen durchgeführt werden. Wichtig ist, dass das Unternehmen bzw. die Organisation in einer Branche des Wirtschaftsingenieurwesens beheimatet ist. Sie sollen die theoretischen Kenntnisse, die Sie im Studium erworben haben, praktisch anwenden können. Diese Erfahrungen sind für den Einstieg ins Berufsleben unentbehrlich.

Anmeldung zum Pflichtpraktikum

Die Anmeldung zum Pflichtpraktikum sollte erst erfolgen, wenn alle erforderlichen Dokumente vollständig vorliegen.

Benötigte Dokumente:

  • Praktikumsvertrag
  • LSF-Nachweis

Das Anmeldeformular finden Sie im Reiter „Anmeldung“ unter „Fachpraktikum“.

Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus, um den Einschreibeschlüssel für den Moodle-Kurs zu erhalten.
Nach Eingang und Prüfung Ihrer Anmeldung wird Ihnen der Einschreibeschlüssel per E-Mail zugesendet.

Bitte beachten Sie, dass der Versand manuell erfolgt. Wir bitten daher um etwas Geduld und darum, von Nachfragen zum Einschreibeschlüssel abzusehen – die E-Mail wird Ihnen zeitnah zugeschickt.

Im Moodle-Kurs laden Sie anschließend alle erforderlichen Dokumente hoch.
Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen und bei vollständiger sowie korrekter Einreichung werden Sie für das Praktikum zugelassen und können beginnen.

Bitte beachten Sie, dass eine verspätete Anmeldung auch eine spätere Zulassung zur Folge haben kann.
Bereits vor der Zulassung geleistete Stunden können nicht berücksichtigt werden.

Durchführung des Pflichtpraktikums

Der Startzeitpunkt des Pflichtpraktikums kann selbstständig gewählt werden. Es wird empfohlen, das Praktikum in der 19. Woche des 6. Semesters zu beginnen. Das Praktikum kann sowohl während der Vorlesungszeit als auch in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden.

Es sind mindestens 660 Arbeitsstunden erforderlich. Diese können beispielsweise durch 16,5 Wochen à 40 Stunden erreicht werden. Feiertage werden nicht als Arbeitstage angerechnet. Urlaubstage sind im Rahmen des Pflichtpraktikums nicht vorgesehen.

Die Anmeldung zum Praktikum muss mindestens vier Wochen vor Beginn erfolgen.

Stundenbestätigung

Zur späteren Anerkennung des Pflichtpraktikums ist eine vom Unternehmen unterzeichnete Bestätigung über 660 geleistete Stunden erforderlich. Diese Bestätigung kann als kurzer, zwei- bis dreizeiliger Nachweis auf Firmenbriefkopf erstellt werden und sollte das Firmenlogo, den Zeitraum der Tätigkeit sowie die Gesamtzahl der Arbeitsstunden oder den Hinweis enthalten, dass mindestens 660 Stunden erbracht wurden. Der Nachweis ist mit Firmenstempel und Unterschrift zu versehen.

Wichtig: Zeitnachweise aus internen Systemen, mehrseitige Aufstellungen oder tabellarische Einzelstundenlisten werden nicht akzeptiert.

Praktikumsbericht

Studierende, die das Pflichtpraktikum absolvieren, erstellen einen Praktikumsbericht.
Dieser Bericht beschreibt die im Praktikum gewonnenen Erfahrungen, Aufgaben und Ergebnisse und stellt den Bezug zum Studium her.

Inhalt des Praktikumsberichts:

  • Vorstellung des Unternehmens: kurze Beschreibung von Branche, Größe, Produkten oder Dienstleistungen sowie der eigenen Position oder Abteilung
  • Beschreibung der Aufgaben und Projekte: Darstellung der Tätigkeiten, Vorgehensweisen, erzielten Ergebnisse und des persönlichen Lernprozesses
  • Reflexion: Bezug zwischen den praktischen Erfahrungen und den im Studium erworbenen Kenntnissen; persönliche Bewertung und Lernerfahrungen

Formale Anforderungen:

  • Umfang: 15–20 Textseiten
  • Schriftgröße: 11–12 pt (z. B. Arial, Calibri oder Times New Roman)
  • Zeilenabstand: 1,5-zeilig
  • Seitenränder: links 3 cm, rechts 2 cm, oben und unten 2,5 cm
  • Der Bericht ist als PDF- oder Word-Datei einzureichen.
  • Der Bericht muss vom betreuenden Unternehmen freigegeben und unterzeichnet werden (mit Unterschrift und Firmenstempel).

Alternative: Anerkennung einer früheren Berufstätigkeit

Eine frühere Berufstätigkeit kann als Ersatz für das Pflichtpraktikum anerkannt werden, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllt.


Voraussetzungen:

  • Die Berufstätigkeit muss mindestens drei Jahre umfasst haben.
  • Sie muss sozialversicherungspflichtig und in Vollzeit ausgeübt worden sein.
  • Sie muss fachlich zum Studiengang passen, also inhaltlich mit dem Studium verbunden sein.Tätigkeiten ohne fachlichen Bezug können nicht anerkannt werden.

Benötigte Nachweise:

  • Arbeitsvertrag
  • Arbeitszeugnis oder gleichwertiger Tätigkeitsnachweis
  • LSF-Nachweis

Erfahrungsbericht bei anerkannter Berufstätigkeit

Wenn eine frühere Berufstätigkeit als Ersatz für das Pflichtpraktikum anerkannt wurde, ist stattdessen ein Erfahrungsbericht zu verfassen.
Der Bericht hat denselben wissenschaftlichen Anspruch wie der Praktikumsbericht und dient ebenfalls der Reflexion der beruflichen Erfahrungen im Kontext des Studiums.

Der Aufbau und die formalen Anforderungen entsprechen denen des Praktikumsberichts,
jedoch beträgt der Umfang 35–40 Textseiten.

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Vorstellung des Unternehmens: kurze Beschreibung von Branche, Größe, Aufgabenfeldern und der eigenen Position
  • Beschreibung der Tätigkeiten und Verantwortungsbereiche: Darstellung von Projekten, Aufgaben, Vorgehensweisen und Ergebnissen
  • Reflexion: Verbindung der beruflichen Erfahrungen mit Inhalten des Studiums, Anwendung theoretischer Kenntnisse, Lern- und Entwicklungsprozesse, Einfluss auf die berufliche Orientierung