Fachpraktikum
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Voraussetzungen für die Praxisphase
Das Fachpraktikum besteht aus zwei wesentlichen Teilen: dem praktischen Teil der Praxisphase und dem theoretischen Teil der Praxisphase (AVP). Beide Teile müssen erfolgreich abgeschlossen werden, damit die Praxisphase als bestanden gilt.
Bevor die Praxisphase beginnen kann, müssen alle Module der Semester 1 bis 4 erfolgreich abgeschlossen sein. Diese Voraussetzung muss erfüllt sein, um sich für die Praxisphase anmelden zu können.
Während der Praxisphase muss parallel das Modul „Analyse von Praxisproblemen“ (AVP) abgeschlossen werden. Der erfolgreiche Abschluss dieses Moduls ist eine notwendige Bedingung für den erfolgreichen Abschluss der gesamten Praxisphase. Für die Anerkennung der Berufstätigkeit ist die Belegung des AVP-Moduls jedoch nicht erforderlich.
Praktikumsoptionen und Anforderungen
Das Praktikum kann auf eine von vier Arten absolviert werden. Jede dieser Optionen bietet Ihnen die Möglichkeit, die Praxisphase auf unterschiedliche Weise zu absolvieren, um den individuellen Bedürfnissen und beruflichen Hintergründen gerecht zu werden. Es ist nicht möglich, die Optionen zu kombinieren. Sie müssen sich für eine Option entscheiden und vor der Anmeldung müssen alle Module der ersten vier Semester erfolgreich belegt worden sein.
1. Fachpraktikum
Beginn: Der Startzeitpunkt kann selbstständig gewählt werden. Es wird empfohlen, in der 19. Woche des 6. Semesters zu beginnen. Das Praktikum kann sowohl in der Vorlesungszeit als auch in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden.
Dauer und Umfang: Es sind mindestens 660 Stunden gefordert. Diese können beispielsweise durch 16,5 Wochen mit einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden erreicht werden. Bitte beachten Sie, dass Feiertage in diesem Zeitraum nicht als Arbeitstage berücksichtigt werden. Zudem ist es nicht vorgesehen, dass während des Praktikums Urlaubstage im Arbeitsvertrag enthalten sind.
Anmeldung: Die Anmeldung zum Praktikum muss mindestens vier Wochen vor Praktikumsbeginn erfolgen.
Benötigte Dokumente: Praktikumsvertrag, LSF-Nachweis. Zur Anerkennung des Praktikums wird eine vom Unternehmen unterzeichnete Bestätigung der 660 Arbeitsstunden benötigt (ein zweizeiliger Text mit Firmenkopf, Unterschrift und Stempel ist ausreichend).
2. Anerkennung einer Werkstudierendentätigkeit
Hinweis: Es gibt zwei Arten der Anerkennung einer Werkstudierendentätigkeit: abgeschlossene und laufende Werkstudierendentätigkeit.
2.1 Abgeschlossene Werkstudierendentätigkeit: 660 Stunden wurden bereits erreicht
Anforderungen: Die wöchentliche Arbeitszeit muss mindestens 15 Stunden betragen. Die Tätigkeit darf maximal ein Jahr zurückliegen und es müssen mindestens 660 Stunden nachgewiesen werden (ohne Feiertage, Urlaubstage, Krankheitstage).
Benötigte Dokumente: Werkstudierendenvertrag, Arbeitszeugnis, LSF-Nachweis. Zur Anerkennung des Praktikums wird eine vom Unternehmen unterzeichnete Bestätigung der 660 Arbeitsstunden benötigt (ein zweizeiliger Text mit Firmenkopf, Unterschrift und Stempel ist ausreichend).
2.2 Laufende Werkstudierendentätigkeit: 660 Stunden wurden noch nicht erreicht
Anforderungen: Die wöchentliche Arbeitszeit muss mindestens 15 Stunden betragen. Es müssen 660 Stunden erreicht werden (ohne Feiertage, Urlaubstage, Krankheitstage).
Benötigte Dokumente: Werkstudierendenvertrag, Zwischenzeugnis, LSF-Nachweis. Zur Anerkennung des Praktikums wird eine vom Unternehmen unterzeichnete Bestätigung der 660 Arbeitsstunden benötigt (ein zweizeiliger Text mit Firmenkopf, Unterschrift und Stempel ist ausreichend).
Bei beiden Formen der Werkstudierendentätigkeit ist eine Variation der Stunden während der Laufzeit nicht möglich! D.h. die im Vertrag festgelegte Stundenzahl wird für die Berechnung der Laufzeit zugrunde gelegt, auch wenn Sie im Rahmen der vorlesungsfreien Zeit mehr Stunden arbeiten.
3. Anerkennung einer früheren Berufstätigkeit
Anforderungen: Es muss eine Berufserfahrung von mindestens drei Jahren vorliegen. Die Tätigkeit muss sozialversicherungspflichtig und in Vollzeit absolviert worden sein.
Benötigte Dokumente: Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, LSF-Nachweis.
4. Gründung eines eigenen Start-Ups
Anforderungen: Die Gründung eines eigenen Start-Ups kann als Praktikum anerkannt werden. Weitere spezifische Anforderungen müssen individuell unter Einbeziehung des Gründungszentrum geprüft werden.
Benötigte Dokumente: Vertragsunterlagen, LSF-Nachweis.
Geeignete Praktikumsbetriebe
Im Fachpraktikum erhalten Sie einen Einblick in Ihren zukünftigen Arbeitsalltag. Es kann in allen betrieblichen Funktionsbereichen durchgeführt werden. Wichtig ist, dass das Unternehmen bzw. die Organisation in einer Branche des Wirtschaftsingenieurwesens beheimatet ist. Sie sollen die theoretischen Kenntnisse, die Sie im Studium erworben haben, praktisch anwenden können. Diese Erfahrungen sind für den Einstieg ins Berufsleben unentbehrlich.
Anmeldung
Wenn alle Dokumente der jeweils gewählten Option vorhanden sind, kann mit der Anmeldung begonnen werden. Füllen Sie das Online-Dokument aus, daraufhin werden Sie zu unserem Moodle-Kurs zugelassen, in welchem Sie dann die geforderten Dokumente hochladen. Ihre Dokumente werden anschließend geprüft und bei vollständiger und korrekter Einreichung werden Sie zugelassen und können mit Ihrem Praktikum beginnen. Bitte beachten Sie, dass eine verspätete Anmeldung auch eine spätere Zulassung bedingen und bereits geleistete Stunden nicht berücksichtigt werden können.
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